Ab 2027 ist der Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Bedingung für Direktzahlungen. Dieser kurze Check hilft bei der ersten Einordnung.
Ihre erste Einordnung
Rechtzeitig Klarheit schaffen
Wir prüfen gemeinsam die konkrete Situation, bestehende Absicherungen und allfällige Lücken – ohne diese Selbsteinschätzung als verbindlichen Entscheid auszugeben.
Die Selbsteinschätzung ersetzt keine rechtliche, behördliche oder versicherungsmedizinische Prüfung. Massgebend sind die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und die Beurteilung der zuständigen Stellen.
Was gilt ab 2027?
Die Absicherung besteht aus zwei Teilen
Nach den Informationen des Bundesamts für Landwirtschaft geht es um eine Taggeldversicherung bei kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit sowie eine Risikovorsorge für Invalidität und Todesfall bis zum AHV-Alter. Betroffen sind mitarbeitende Partnerinnen und Partner, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind.
Wichtig: Es gibt Ausnahmen und Übergangsbestimmungen. Prüfen Sie Ihre konkrete Situation anhand der aktuellen amtlichen Informationen.